WCAG 2.2 - So erfüllen Sie die aktualisierten Web Content Accessibility Guidelines

11.09.2023

Da viele von uns immer mehr Zeit zu Hause und im Internet verbringen, ist es wichtiger denn je, dass Webinhalte für alle Nutzer:innen zugänglich sind – also auch für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen.

Um diese Ziele zu erreichen, hat das World Wide Web Consortium (W3C) die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entwickelt - einen weltweiten Standard für digitale Barrierefreiheit. In dem verlinkten Blogartikel haben wir bereits thematisiert, was es im Detail damit auf sich hat. Da das W3C kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Richtlinien arbeitet, wurde im vergangenen Jahr ein aktualisierter Entwurf veröffentlicht – die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2).

Diese Richtlinien werden voraussichtlich im September 2022 veröffentlicht, bauen auf der Vorgängerversion WCAG 2.1 auf und verbessern die Zugänglichkeitsrichtlinien auf mobilen Geräten – insbesondere für Benutzer:innen mit kognitiven oder Lernbehinderungen, für Benutzer:innen mit Sehschwäche und für Benutzer:innen mit körperlichen Behinderungen. Die WCAG dienen als Grundlage für Gesetze wie den „European Accessibility Act (EAA)“. Dementsprechend sollte jedes in Europa ansässige Unternehmen den Aktualisierungen folgen, um die Konformität und Zugänglichkeit aller bestehenden und zukünftigen digitalen Inhalte sicherzustellen.

Bei der Umsetzung dieses Standards unterstützen wir und informieren über:

  • die neuen Ergänzungen zu den WCAG 2.2-Richtlinien
  • den Zeitplan für die Einführung von WCAG 2.2
  • gute Gründe für Unternehmen, sich jetzt mit den neuesten Richtlinien zu befassen, um ihre Geschäftsergebnisse zu verbessern und das Risiko von inzwischen üblich gewordenen Klagen über die Zugänglichkeit von Websites zu vermeiden
  • den umfangreichsten und kostengünstigste Ansatz zur Einhaltung der Richtlinien

Was ist neu in WCAG 2.2?

Die WCAG 2.2 bauen auf den vorherigen Richtlinien auf und wurden um neun neue Erfolgskriterien ergänzt – davon gehören acht zu den Stufen A und AA. Bei diesen beiden Konformitätsstufen geht es um eine „minimale Übereinstimmung“ und eine „annehmbare Übereinstimmung“ mit den WCAG-Richtlinien. Websites, die also Stufe A nicht erreichen, sind für Menschen mit Behinderungen schwierig oder unmöglich zu nutzen. Wenn Sie also, wie viele Unternehmen, die Stufe AA anstreben, erfordert diese Aktualisierung Ihre Aufmerksamkeit.

Neue WCAG 2.2 Erfolgskriterien:

  • 2.4.11 Focus-Erscheinungsbild (Minimum) (Stufe AA). Dieses Kriterium definiert die Mindestanforderungen für die Eigenschaften eines fokussierten Elements, sodass der Tastaturfokusindikator für die Benutzer:innen deutlich sichtbar ist. Der Helligkeitsunterschied zwischen einem fokussierten und nicht fokussierten Zustand muss z.B. mindestens ein Kontrastverhältnis von 3:1 aufweisen.
  • 2.4.12 Focus-Erscheinungsbild (erweitert) (Stufe AAA). Aufbauend auf dem vorherigen Kriterium enthält dieses zusätzliche Spezifikationen, die einen erhöhten Helligkeitsunterschied von 4,5:1 verlangen.
  • 2.4.13 Seitenwechsel-Navigation (Stufe A). Diese neue Leitlinie kommt Menschen mit Sehbehinderungen zugute und betrifft Inhalte, für die es Druck- oder PDF-Versionen gibt. Hat eine Website Seitenumbrüche, müssen diese ansteuerbar sein. Zudem verlangt das Kriterium, dass die festen Bezugspunkte einer physischen Publikation, wie z. B. Seitenzahlen, auch in der elektronischen Version vorhanden sein müssen. Wenn also Professor:innen die Studierenden auffordern, eine Passage auf Seite 84 eines Buches zu lesen, muss dieser Inhalt mit der Seite 84 der elektronischen Publikation übereinstimmen.
  • 2.5.7 Zieh-Bewegungen (Stufe AA). Dieses Kriterium soll die Zugänglichkeit für Personen verbessern, die eine Ziehbewegung auf dem Bildschirm nicht präzise ausführen können oder auf eine Hilfstechnologie angewiesen sind, wie z. B. ein Eye-Gaze-System, welches das Ziehen nicht erlaubt. Das Kriterium setzt voraus, dass Benutzer:innen ein alternatives System zur Verfügung steht. Wenn man sich zum Beispiel durch Ziehen innerhalb einer Karte bewegen kann, muss die Karte auch ein anderes Mittel, wie z. B. Pfeile, zur Verfügung stellen, um sich innerhalb der Karte bewegen zu können.
  • 2.5.8 Ziel-Größen (Minimum) (Stufe AA). Als „Ziel“ wird der Bereich einer Anzeige verstanden, der eine Aktion ermöglicht, z. B. das Klicken mit der Maus oder das Berühren auf einem Touchscreen. Das sind beispielsweise „Jetzt kaufen"-Schaltflächen und Links. Dieses Kriterium erfordert einen gewissen Abstand zwischen den Zielen, um sicherzustellen, dass Benutzer:innen das Ziel leicht aktivieren können, ohne versehentlich ein benachbartes Ziel zu aktivieren. Zudem müssen die anklickbaren Flächen mindestens 24px mal 24px groß sein.
  • 3.2.6 Konstante Hilfe (Stufe A). Dieses Kriterium empfiehlt verschiedene Ansätze, die es allen Benutzern:innen erleichtern, Hilfe auf einer Webseite zu erhalten. Zum Beispiel sollten FAQs oder eine Kontakttelefonnummer leicht zu finden und Hilfefunktionen immer an der gleichen Stelle zu finden sein.
  • 3.2.7 Sichtbare Steuerelemente (Stufe AA). Das W3C empfiehlt, dass Steuerelemente, die zum Abschluss oder zum Fortschreiten eines Prozesses benötigt werden, zu dem Zeitpunkt sichtbar sind, wenn sie benötigt werden, ohne dass Benutzer:innen sie sich via Mouse Over anzeigen lassen oder anderweitig mit ihnen interagieren müssen. Die dauerhafte Sichtbarkeit der Steuerelemente ist ein Ansatz zur Erfüllung dieses Kriteriums.
  • 3.3.7 Barrierefreie Authentifizierung (Stufe A). Für Authentifizierungsverfahren, die auf einem kognitiven Funktionstest beruhen, muss es mindestens eine Alternative geben. Wenn beispielsweise für die Anmeldung bei einem Konto ein Benutzername erforderlich ist, was die kognitive Funktion des Erinnerns an einen Benutzernamen erfordert, muss auch eine andere Anmeldemethode, wie z. B. die biometrische Erfassung, verfügbar sein.
  • 3.3.8 Redundante Einträge (Stufe A). Das W3C spezifiziert, dass Benutzer:innen in einem mehrstufigen Prozess nicht gezwungen sein sollten, zuvor eingegebene Informationen wiederholt abzurufen oder sie erneut einzugeben. Wenn die Rechnungsadresse von Anwender:innen beispielsweise angegeben wurde, sollten sie optional bestätigen können, dass die Lieferadresse dieselbe ist. Ausgenommen sind Eingaben, bei denen die zuvor eingegebene Information nicht mehr valide oder die Sicherheit des Inhalts nicht mehr gewährleistet ist.

Wann werden die WCAG 2.2 veröffentlicht?

Nach dem Zeitplan des W3C soll WCAG 2.2 (hoffentlich!) im September 2022 eine offizielle Empfehlung werden. Da die Erstellung eines Standards, der auf Milliarden von Webseiten angewandt werden soll, recht komplex ist, nimmt sich das W3C jedoch Zeit, um alles richtig zu machen. Der ursprüngliche Termin für die Veröffentlichung der WCAG 2.2 war am 21. Juni, wurde bereits verschoben und könnte sich noch weiter nach hinten verschieben. Der letzte öffentliche Arbeitsentwurf der WCAG 2.2 wurde am 21. Mai 2021 veröffentlicht, aber der Redaktionsentwurf wird weiterhin regelmäßig aktualisiert.

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Warum es sich für Unternehmen lohnt, die WCAG 2.2 schon jetzt zu erfüllen

Die digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit sind in vielen Ländern der Welt gesetzlich vorgeschrieben:

  • In der EU: Unternehmen des privaten Sektors müssen sich auf den „European Accessibility Act (EAA)“ vorbereiten, der im Juli 2025 in Kraft treten soll. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Sanktionen für die Nichteinhaltung von Vorschriften auf eine Weise zu verhängen, die "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" ist.
  • In den USA fallen die Vorschriften zur Barrierefreiheit im Internet unter den Americans with Disabilities Act (ADA). In den letzten Jahren ist die Zahl der Klagen wegen Verstößen gegen diese Richtlinie explosionsartig angestiegen. Im Jahr 2021 waren es 10 pro Tag - ein Anstieg von 15 % gegenüber 2020. Das finanzielle Risiko ist beträchtlich, wobei sich die Klagen auf über 6 Millionen Dollar belaufen.

Abgesehen von den möglichen rechtlichen Konsequenzen, die Unternehmen ohne eine barrierefreie Website zu befürchten haben, lassen sie sich potenzielle Marktanteile entgehen – bezogen auf die USA bedeutet das eine Kaufkraft in Höhe von etwa einer halben Billion Dollar. Dieser Wert spiegelt das verfügbare Einkommen der Menschen mit Behinderungen wider. Da Verbraucher:innen mit Behinderungen in der EU über eine Kaufkraft von ca. 1,8 Billionen Euro[2] verfügen, ergibt sich ein großes Potenzial für Unternehmen, das sie für sich nutzen sollten. Allein in Deutschland lag die Kaufkraft schwerbehinderter Menschen im Jahr 2017 bei 720 Milliarden Euro[2].

Insbesondere im Zeitalter von COVID-19, in dem immer mehr Menschen mit Behinderungen auf digitale Dienste angewiesen sind, um die Unterstützung zu erhalten, die sie benötigen, wird das Thema digitale Barrierefreiheit immer bedeutsamer.

Angesichts des zunehmenden Drucks wird es für Unternehmen also auch immer wichtiger, sich an das Gesetz zu halten, da sie sonst erhebliche Risiken – beispielsweise weniger Verkäufe bzw. Geschäftsabschlüsse – in Kauf nehmen müssen. Auch wenn die WCAG 2.0 Richtlinie weiterhin die Empfehlung des W3C bleibt – und als derzeitiger Standard bei Rechtsstreitigkeiten über Barrierefreiheit gilt – sollten Unternehmen schon jetzt die Änderungen der WCAG 2.2 umsetzen. Wenn sie die neuen Erfolgskriterien bei ihren derzeitigen Bemühungen um Barrierefreiheit berücksichtigen, stellen sie eine bessere Unterstützung für die Bedürfnisse von Web- und Mobilnutzern mit Behinderungen sicher und sich selbst zukunftssicher auf.

Ein Blick in die Zukunft: Wann wird die WCAG 3.0 veröffentlicht?

Parallel zu WCAG 2.2 arbeitet das W3C an einer umfassenden Umstrukturierung der Zugänglichkeitsrichtlinien – den WCAG 3.0. Diese Richtlinien stellen die bisherige Praxis auf den Kopf, da sie anders als die WCAG 2.X-Reihe strukturiert und nicht rückwärtskompatibel sein sollen. Es ist zwar wichtig, die Entwicklungen zu verfolgen, aber es wird nicht empfohlen Details der WCAG 3.0 Richtlinie schon jetzt zu berücksichtigen, bevor sie als offizielle W3C-Empfehlung veröffentlicht wird.

Crownpeak Digital Quality Management (DQM): Vollständiger und kostengünstigster Ansatz zur Einhaltung der WCAG 2.2

Mit den sich ständig weiterentwickelnden WCAG-Richtlinien auf dem Laufenden zu bleiben, bringt für Unternehmen technische und ressourcenbedingte große Herausforderungen mit sich. Daher haben viele Unternehmen Schwierigkeiten, selbst die grundlegenden Anforderungen zu erfüllen, was den Erfolg ihrer digitalen Maßnahmen beeinträchtigt und sie selbst gefährdet.

Laut dem WebAIM Million Report 2022 über die Zugänglichkeit der 1.000.000 besten Websites wiesen 96,8 % der untersuchten Seiten WCAG 2-Mängel auf. Da automatische Tests allein nicht alle WCAG-Fehlertypen erkennen können, ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Konformitätsgrad noch niedriger ist.

Wir bei Crownpeak sind leidenschaftliche Verfechter der Barrierefreiheit im Internet und glauben daran, dass wir unseren Kunden:innen helfen können, ein integratives und außergewöhnlich gutes Benutzererlebnis für alle Anwender:innen zu bieten. Crownpeak DQM – unsere Lösung für eine benutzerfreundliche Website – ist die einzige End-to-End-Lösung auf dem Markt. Sie verbindet die Leistungsfähigkeit automatisierter Technologien mit fachkundigen Tests und Maßnahmen, die Unternehmen dabei helfen, schnell und effizient vollständig barrierefreie, WCAG-, ADA- und EAA-konforme digitale Erlebnisse zu schaffen.

Wir aktualisieren unsere DQM-Lösung ständig in Übereinstimmung mit den neuesten WCAG-Richtlinien, so dass die Verwendung unserer DQM-Lösung für Ihre Website die laufende Einhaltung der WCAG-Richtlinien erleichtert.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Crownpeak DQM Ihren Weg zur Einhaltung der WCAG 2.2 beschleunigen kann, fordern Sie jetzt Ihre Demo an.

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